Finanzierung
Wie werden unsere Pflegeangebote finanziert?
Finanzierung Langzeitpflege
Für die Deckung der anfallenden Aufenthaltskosten werden 80% aller Pensionseinkommen sowie das gesamte Pflegegeld abzüglich Pflegegeldtaschengeld herangezogen. Weitere Einkommen wie z.B. Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss, Wohnrechte, Unterhaltsbezüge etc. müssen zur Gänze für die Heimplatzfinanzierung verwendet werden.
Nach Wegfall des Pflegeregresses werden für die Deckung der Heimkosten nur mehr Einnahmen und Einkommen aus dem Vermögen herangezogen (z.B. Zinsen). Ersparnisse wie Sparbücher, Bausparer, Aktien, etc. bleiben unberührt. Auch Besitztümer wie Haus-, Wohnung- oder Grundbesitz werden nicht zur Kostendeckung des Heimaufenthaltes herangezogen. Daraus resultierende Einnahmen wie etwa Mieteinnahmen, Zinsen, etc. jedoch schon.
Auch die Kinder sind grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Aufenthaltes aufzukommen. Ausnahmen gibt es bei Vermögensübertragung in Übergabe- bzw. Schenkungsverträgen. (z.B. Genussrechte, Leibrente,…).
Detaillierte Berechnungen können erst nach Offenlegung der Vermögens- und Familienverhältnisse erfolgen. Natürlich stehen wir euch gerne beratend sowie unterstützend zu Seite.
Das sogenannte „Taschengeld“ besteht aus 20% der Pensionseinkommen, dem 13. und 14. Bezug zu 100% sowie dem Pflegegeldtaschengeld. Dieses Geld für die Kosten, welche nicht über den Heimtarif gedeckt sind, herangezogen werden. Dies können Rezeptgebühren, Friseur- und Fußpflegekosten oder auch Selbstbehalte bei Rettungstransporten, etc. sein.
Für jenen Teil der Heimkosten, welche durch oben angeführte Mittel nicht finanziert werden können, kann beim Amt der Tiroler Landesregierung ein „Antrag auf Gewährung von Hilfeleistung der Stationären Pflege“ eingebracht werden. Wenn wir alle benötigten Unterlagen zeitnah erhalten, wir die Antragstellung über unsere Verwaltung abgewickelt.
Finanzierung Kurzzeitpflege
Alle anfallenden Kosten für die Kurzzeitpflege sind von Klienten bzw. deren Angehörigen, je nach Pflegestufe, zur Gänze (mit MwSt.) zu begleichen. Abhängig von der Pflegestufe sowie dem Grund für die Kurzzeitpflege, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese müssen entweder vom betroffenen selbst oder den pflegenden Angehörigen beantragt werden. Er werden maximal 28 Tage pro Kalenderjahr für die Förderung berücksichtigt.
Je nach Fördervariante kann die Abwicklung direkt über uns erfolgen oder muss nach Bezahlung der Gesamtkosten von den Angehörigen erledigt werden. Voraussetzung für eine Abwicklung sind jedoch immer die vollständige Übermittlung aller geforderten Unterlagen. In jedem Fall stehen wir beratend und unterstützend zur Seite.
Zum aktuellen Tarifblatt Checkliste Kurzzeitpflege
Finanzierung Tagespflege
Die Betreuungskosten richten sich nach den Tarifen des Landes Tirols, welche jährlich angepasst werden.
Kosten 2024
Ganztagesbetreuung von 08.00 bis 16.00 Uhr
€ 134,20 inkl. 10% MwSt. mit Verpflegung
Halbtagesbetreuung (4,5 Stunden)
€ 77,- inkl. 10% MwSt. mit Verpflegung (vormittags oder nachmittags möglich)
Transport
Sollte es notwendig sein, kann der Transportdienst in Anspruch genommen werden. Ob und zu welchen Konditionen ein Transport möglich ist, klären wir individuell für jeden Gast. Die dafür anfallenden Transportkosten werden extra verrechnet. Das Land Tirol gewährt einen Kostenzuschuss pro Einzelfahrt.
Schnuppertag
Neue Tagesbetreuungsgäste können einen kostenlosen Schnuppertag in Anspruch nehmen. An diesem Tag kann sich der Gast sowie die Angehörigen ein Bild vom Angebot machen und es kann ein erstes Kennenlernen stattfinden. An diesem Tag ist für den Transport selbst Sorge zu tragen.
Förderung
Die Tagesbetreuung wird vom Land Tirol im Ausmaß von max. 260 Tagen im Jahr gefördert. Die notwendigen Unterlagen sind vor dem Zustandekommen der Betreungsvereinbarung vorzulegen. Die Abwicklung der Förderung übernimmt die Verwaltung des Hauses. Dem Gast wird der entsprechende Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
Förderungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz gleichgestellte Personen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegesetz (Stufe 1-7)
- Betreuung und Pflege durch Angehörige und/ oder mobile Pflege- und Betreuungsdienste
Förderhöhen findet man im aktuellen Folder
Links & Downloads
Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz (THPG) Richtlinien des Landes - Pflegeheime & Mobile Pflege Folder Tagesbetreuung Checkliste Kurzzeitpflege