Berufsbild Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in
Beruf und Ausbildung im Detail
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tragen die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen. Ihre Pflegeexpertise wird in folgenden Bereichen eingebracht:
- Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit
- Unterstützung des Heilungsprozesses
- Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung
- Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität
Der Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in) umfasst:
- pflegerische Kernkompetenzen
- Kompetenzen bei Notfällen
- Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung
- Weiterverordnung von Medizinprodukten
- Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
- Spezialisierungen
Im Bereich der pflegerischen Kernkompetenzen erhebt der gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in) eigenverantwortlich z. B. den Pflegebedarf sowie die Beurteilung der Pflegeabhängigkeit und trägt die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess. Die Durchführung der Pflegemaßnahmen gehört ebenso zu seinem Aufgabenfeld wie die Anleitung und Überwachung von Pflegeassistenzberufen oder die Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden.
Beispiele für Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie sind die Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln, die Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen sowie Blut und Blutbestandteile, Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung, endoskopschen Eingriffen und Durchführung des Monitorings mit medizintechnischen Überwachungsgeräten einschließlich Bedienung derselben, um nur einige wenige zu nennen.
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind auch berechtigt, nach Maßgabe der ärztlichen oder pflegerischen Diagnose, Medizinprodukte in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel, Messgeräte sowie Stomamaterialien zu verordnen.
Im multiprofessionellen Kompetenzbereich haben Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege das Vorschlags- und Mitwirkungsrecht. Sie tragen die Durchführungsverantwortung für alle von ihnen in diesen Bereichen gesetzten pflegerischen Maßnahmen und umfasst die pflegerische Expertise insbesondere bei:
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit
- dem Aufnahme- und Entlassungsmanagement
- der Gesundheitsberatung
- der interprofessionellen Vernetzung
- dem Informationstransfer und Wissensmanagement
- der Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses einschließlich der Sicherstellung der Behandlungskontinuität
- der Ersteinschätzung von Spontanpatienten mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme
- der ethischen Entscheidungsfindung
- der Förderung der Gesundheitskompetenz
Berufsperspektiven
Die Berufsaussichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind vielfältig und vielversprechend. Zu den klassischen Arbeitsbereichen gehören Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, mobile Pflegedienste, stationäre und mobile palliative Versorgungsstrukturen und Einrichtungen der Behindertenbetreuung.
Eine Anstellung bei freiberuflich tätigen Ärzt*innen bzw. in einer Primärversorgungseinrichtung, in Gesundheitszentren oder freiberuflich als diplomierte/rGesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig zu sein, sind weitere Möglichkeiten.
Studiendauer
6 Semester, 180 ECTS
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc), Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger“.
Voraussetzungen
Allgemeine Universitätsreife, ausgewählte Studienberechtigungsprüfungen, Berufsreifeprüfung, ausgewählte Berufsgruppen (mit Zusatzprüfungen) wie bspw. Pflegeassistent*in oder Pflegefachassistent*in.
Quelle: https://www.tirol.gv.at