Berufsbild Pflegeassistent*in
Beruf und Ausbildung im Detail
Als Pflegeassistent*in unterstützt du insbesondere diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärzt*innen in ihrer täglichen Arbeit. Der Tätigkeitsbereich umfasst zentrale Aufgabengebiete:
- Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen
- Handeln in Notfällen
- Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
- Information, Kommunikation und Begleitung pflegebedürftiger Menschen
Im Bereich der pflegerischen Maßnahmen wirken Pflegeassistent*innen beim Pflegeassessment mit, beobachten den Gesundheitszustand ihrer Patient*innen und übernehmen in der Folge übertragene pflegerische Tätigkeiten. Pflegeassistent*innen können aber auch im Notfall aktiv werden und lebensrettende Maßnahmen, wie die Durchführung von Herzdruckmassagen, Beatmung und Anwendung von Defibrillatoren ergreifen. Im diagnostischen und therapeutischen Bereich dürfen Pflegeassistent*innen folgende Aufgaben nach Anordnung von Ärzten und unter Aufsicht von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen durchführen:
- verabreichen ausgewählter Arzneimittel,
- erheben und überwachen medizinischer Basisdaten, sowie durchführen standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen
- entnehmen von Blut aus der Kapillare, bei erwachsenen Patient*innen auch aus der Vene
- ab- und anschließen laufender Infusionen,
- durchführen einfacher Wundversorgung und anlegen von Wickeln und Bandagen, sowie einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen.
- verabreichen von Sondenernährung bei liegender Magensonde,
- absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen,
- verabreichen von Mikro- und Einmalklistieren
Berufsperspektiven
Pflegeassistent*innen sind in allen Bereichen der Patient*innen- und Klient*innenversorgung tätig, die unter Aufsicht einer ärztlichen oder pflegerischen Leitung stehen, beispielsweise:
- in Krankenanstalten
- in Alten- und Pflegeheimen
- in der Behindertenbetreuung
- in der Hauskrankenpflege
- bei freiberuflich tätigen Ärzt*innen oder
- bei freiberuflich tätigen diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.
Dauer der Ausbildung
1 Jahr (bei berufsbegleitenden Lehrgängen entsprechend länger), die Ausbildung umfasst 1.600 Stunden Theorie und Praxis;
3 Jahre Lehre zur Pflegeassistenz
Voraussetzungen
Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschluss-Prüfung.
(Vom Nachweis kann in Einzelfällen abgegangen werden, wenn der/die Bewerber*in ein Maß an Allgemeinbildung aufweisen kann, welches erwarten lässt, dass er/sie der theoretischen und praktischen Ausbildung zu folgen vermag.)
Pflegelehre: Erfüllung der 9-Jährigen Schulpflicht (15 Jahre)
Quelle: https://www.tirol.gv.at